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Hugh der Steuerrechtsexperte Doralt hat gesprochen: Grasser hatte Nutzen
Entgegen der Staatsanwaltschaft sei nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und ständiger Verwaltungspraxis auch die Nutzung eines Wirtschaftsgutes schenkungssteuerpflichtig, etwa wenn ein Autohändler einem Politiker ein Auto unentgeltlich zur Nutzung überlasse.
Grasser habe "den Betrieb der Homepage für seine Zwecke akzeptiert und gewollt, er hat sich den Werbeeffekt gefallen lassen und war damit selbstverständlich bereichert, genauso wie auch der Verein wollte, dass Grasser aus der Homepage den Nutzen zieht".
Wenn das wirklich stimmt, frage ich mich, warum sich keine Printmedien der Sache annehmen? (Liegts an der Presseförderung?)
prost
Entgegen der Staatsanwaltschaft sei nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und ständiger Verwaltungspraxis auch die Nutzung eines Wirtschaftsgutes schenkungssteuerpflichtig, etwa wenn ein Autohändler einem Politiker ein Auto unentgeltlich zur Nutzung überlasse.
Grasser habe "den Betrieb der Homepage für seine Zwecke akzeptiert und gewollt, er hat sich den Werbeeffekt gefallen lassen und war damit selbstverständlich bereichert, genauso wie auch der Verein wollte, dass Grasser aus der Homepage den Nutzen zieht".
Wenn das wirklich stimmt, frage ich mich, warum sich keine Printmedien der Sache annehmen? (Liegts an der Presseförderung?)
prost
Loki777 - 1. Mär, 17:27
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